Treppengeländer
Ein Geländer ist eine Absturzsicherung oder ein Personenführungs-element. Geländer können von Architekten und Designern als besonders gestaltetes Element eingesetzt werden. Form und Gestaltung der Geländer haben dann einen prägenden Einfluss auf den Gesamteindruck, den ein Gebäude oder eine Anlage bietet.
Die Form der Geländer ist in Deutschland in einer DIN-Norm , in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt. Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden. Sie müssen mindestens 90 cm hoch sein (in Arbeitsstätten 100 cm, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 110 cm).
Der horizontale Abschluss wird meist als Handlauf bezeichnet. Der Handlauf ist fest auf den senkrechten Geländerpfosten montiert. Zwischen den Geländerpfosten und dem Handlauf befinden sich die Füllungen (Platten, Glas, Lochblech, Draht, Seile oder andere Muster und Materialien) oder Stäbe senkrecht (mit maximal 12 cm Stababstand) oder ein bis zwei horizontale Leisten (mit maximal 50 cm Abstand) und eine Fußleiste.
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